Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratungs- und Coachingleistungen (AGB)

von Claudia Bose
Stand: 01. November 2019

1.0 Geltungsbereich der allgemeinen Regeln

1.1 Diese Bestimmungen gelten für sämtliche Beratungs- und Coachingangebote der CBO Business Consulting  Claudia Bose und für sämtliche Verträge der CBO Business Consulting – Claudia Bose mit ihren Kunden unabhängig vom jeweiligen konkreten Inhalt und der Rechtsnatur der von CBO Business Consulting – Claudia Bose angebotenen bzw. vertraglich übernommenen Beratungsleistungen.

1.2 Widersprechende und ergänzende Bedingungen – insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden – werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn CBO Business Consulting – Claudia Bose einen Vertrag durchführt, ohne solchen Bedingungen ausdrücklich zu widersprechen.

2.0 Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1 Der Kunde hat unentgeltlich dafür Sorge zu tragen, dass CBO Business Consulting – Claudia Bose alle für die Ausführung ihrer Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihr alle Informationen zutreffend erteilt werden und sie von allen Vorgängen und Umständen ungefragt in Kenntnis gesetzt wird, die für das Projekt von Bedeutung sein können.

2.2 Mangels eines ausdrücklichen schriftlichen Hinweises im Einzelfall kann die CBO Business Consulting – Claudia Bose immer davon ausgehen, dass alle Daten, mit denen sie in Berührung kommen können, gesichert sind. Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen hierzu.

3.0 Rechte der CBO BUSINESS CONSULTING – Claudia Bose

3.1 CBO Business Consulting – Claudia Bose ist berechtigt, den Kunden in ihre Referenzliste aufzunehmen.

3.2 CBO Business Consulting – Claudia Bose bestimmt Arbeitsort und –zeit selbst. Dritte dürfen zur Erfüllung ihrer Aufgaben hinzugezogen werden. 

4.0 Zahlungsbedingungen

4.1 CBO Business Consulting – Claudia Bose ist berechtigt, für erbrachte Leistungen Abschlagsrechnungen zu stellen. Eine individuelle Vereinbarung zur Zahlung der Vergütung hat Vorrang.

4.2 Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen und muss spätestens am 10. Werktag nach Zugang der Rechnung gutgeschrieben sein. Die Rechnungen sind ohne Abzüge zu begleichen.

4.3 Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Er kann seine Forderungen – unbeschadet der Regelung des § 354 a) HGB – nicht an Dritte abtreten. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.

4.4 Ist der Kunde mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug, so ist CBO Business Consulting – Claudia Bose berechtigt, ihre Arbeit an dem Projekt einzustellen, bis diese Forderungen erfüllt sind.

5.0 Verzug, Höhere Gewalt

5.1 Im Falle der verschuldeten Nichteinhaltung eines im Beratungsvertrag vereinbarten Fertigstellungstermins hat CBO Business Consulting – Claudia Bose dem Kunden den daraus entstehenden Schaden im Rahmen der in Ziffer 6 festgelegten Bestimmungen zu ersetzen.

5.2 Soweit eine der Vertragsparteien durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert wird, gilt dies nicht als Vertragsverstoß und die im Vertrag oder aufgrund des Vertrages festgelegten Fristen werden entsprechend der Dauer des Hindernisses angemessen verlängert. Gleiches gilt, soweit CBO Business Consulting – Claudia Bose auf die Vorleistung Dritter angewiesen ist, und sich diese aufgrund höherer Gewalt verzögert.

5.3 Sobald feststeht, dass die höhere Gewalt länger als sechs Monate andauert, ist jede Vertragspartei berechtigt, den Vertrag zu kündigen.

6.0 Haftung

CBO Business Consulting – Claudia Bose haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für alle darauf zurückzuführenden Schäden unbeschränkt. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie bei der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

7.0 Geheimhaltung

Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen, die ihnen im Rahmen dieses Vertrages zugänglich gemacht werden, während der Laufzeit dieses Vertrages und nach deren Beendigung vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit die Informationen nicht allgemein bekannt sind.

8.0 Sonstige Bedingungen

8.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

8.2 Erfüllungsort für alle Leistungen und Zahlungen ist Hamburg.

8.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.

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